DGUV

Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat hierzulande einen besonders hohen Stellenwert und ist daher gesetzlich streng geregelt.

Neben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem umfangreichsten Gesetz Deutschlands, werden auch von der Bundesgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Normen und Vorschriften erlassen, die Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vor Gefahren schützen sollen – die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Dabei handelt es sich um rechtsverbindliche Vorschriften auf Basis europäischer Rahmenrichtlinien zur Reduktion bzw. Vorbeugung von Schäden durch Unfälle sowie von Berufskrankheiten. Sie richten sich an alle Unternehmer, die Mitarbeiter und Angestellte beschäftigen und somit für deren Sicherheit am Arbeitsplatz Sorge zu tragen haben.

Ein wichtiger Teil der Unfallverhütungsvorschriften ist die DGUV V3 (ehemals VBG 4 und BGV A3) . Diese regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in gewerblichen Unternehmen, insbesondere die regelmäßige Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand. Wir haben die häufigsten Fragen dazu hier für Sie beantwortet.

Gut zu wissen: Möchten Sie Ihre anstehende DGUV V3-Prüfung darüber hinaus in sichere, erfahrene Hände geben, sind Sie bei der NormstarkTM genau richtig.

Unser Unternehmen ist in dieser Branche bekannt. Wir haben bereits mehr als 2 Mio. elektrische Betriebsmittel professionell rechtskonform geprüft.

 

Setzen Sie sich gerne für eine individuelle Beratung persönlich mit uns in Verbindung – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

Mit freundlichen Grüßen

Team NormstarkTM